Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Meldekriterien.
Z.B. in Bayern nach diesen Falldefinitionen:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesu...eliose.doc
Ach in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland wird nur ein Erythema migrans, akute Neuroborreliose und die akute Lyme-Arthritis gem. Falldefinitionen (falls überhaupt?) gemeldet.
In der Anlage Übersicht des RKI zur Meldepflicht in den einzelnen Bundesländern.
Es werden also je nach Bundesland Äpfel mit Birnen verglichen.
Bevor man sich für eine Meldepflicht ausspricht, sollte man erst mal die Frage nach welchen Kriterien stellen und sich zur Vergleichbarkeit erst mal für einheitliche Meldekriteren einsetzen.
Sowie die Frage über den Sinn stellen und ob eine Meldepflicht für die Betroffenen Vor-, oder Nachteile bringt?
Z.B. in Bayern nach diesen Falldefinitionen:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesu...eliose.doc
Ach in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland wird nur ein Erythema migrans, akute Neuroborreliose und die akute Lyme-Arthritis gem. Falldefinitionen (falls überhaupt?) gemeldet.
In der Anlage Übersicht des RKI zur Meldepflicht in den einzelnen Bundesländern.
Es werden also je nach Bundesland Äpfel mit Birnen verglichen.
Bevor man sich für eine Meldepflicht ausspricht, sollte man erst mal die Frage nach welchen Kriterien stellen und sich zur Vergleichbarkeit erst mal für einheitliche Meldekriteren einsetzen.
Sowie die Frage über den Sinn stellen und ob eine Meldepflicht für die Betroffenen Vor-, oder Nachteile bringt?