20.12.2018, 09:38
(20.12.2018, 06:33)mari schrieb: Und mit jedem Präzedenzfall, der notfalls juristisch geklärt wird, steigen die Chancen für die anderen "Lymies", ihre Rechte (auf gute Behandlung usw.) eines Tages besser durchzusetzen...
Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, denn ich selbst würde mir leichtere Anerkennung der Folgeschäden der Lyme-Borreliose wünschen: Nach meinem Verständnis können aber die Chancen auf leichtere Anerkennung der Folgeschäden einer Lyme-Borreliose dann eher fallen, wenn zu oft auf unklarer Faktenlage geklagt wird. Diese ist nach meiner langjährigen Beobachtung fast systemimmanent. Wer sich dazu verleiten lässt, läuft leicht Gefahr zu scheitern.
Klagen können dann serienweise abgelehnt werden von Gutachtern, die sich darauf spezialisiert haben. Viele Patienten rechnen ja gar nicht damit, dass sie in so eine Lage kommen werden, wenn sie den Erstbesuch beim Hausarzt machen und dann vergeht oft zu viel Zeit, um Beweise lückenlos zu sichern.
Den eindeutigen Nachweis zu führen, dass die vorliegenden Beschwerden tatsächlich auf Grund einer Infektion mit Borrelia burgdorferi entstanden sind, insbesondere wenn gleichzeitig andere Infektionen oder Begleiterkrankungen vorliegen können, kann auf Grund der gesicherten mangelnden diagnostischen Möglichkeiten oft nicht gelingen. Auch die theoretische Grundlage (Studienlage) ist mangelhaft. Nach meinem Verständnis sollte der juristische Weg gut vorbereitet sein, wenn man hier nicht erneut in eine Kostenfalle tappen will (Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, gibt es auch hier oft Obergrenzen). Mehrere Instanzen sind vorprogrammiert.
Ohne direkte lückenlose Belege einer sicher nachgewiesenen Borrelieninfektion und anschließender lückenloser Dokumentation aller Arztbesuche in Folge würde ich persönlich diesen Weg nicht gehen wollen. Letztlich sind es auch immer Einzelfallentscheidungen und kein Fall verläuft wie der nächste. Die Beweislast bleibt letztlich beim Kläger. Ich kenne nur wenige Einzelfälle, bei denen die Anerkennung gelang oder ein Vergleich mit Versicherungen erzielt wurde.
Die Frage der "guten ärztlichen Behandlung" und die damit verbundenen Pflichten der Ärzte und Krankenkasse, sehe ich damit auch bei weitem nicht gelöst, das sind leider ganz andere Fragesstellungen, die hier nach meiner Auffassung angesprochen werden müssen.
Liebe Grüße Urmel
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