20.12.2018, 20:32
(20.12.2018, 19:57)Markus schrieb: Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden.
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen... ich hätte jetzt einfach ins blaue geschossen mit der Schilderung meiner Einschränkungen...
Widerspruch erstmal ohne Begründung, das kannte ich und das mache ich auch jetzt über die Feiertage... und per Einschreiben sowieso...
habe Mitte Januar wieder Arzttermin, da werde ich das dann mit dem Arzt besprechen, was und wie am besten und was er für mich tun kann...
@ Johanna
Ich habe seit Jahren schon 30 % (und Gleichstellung) auf meine Angststörung... also Psyche ...
Der jetzige Antrag war ein Versuch, aufgrund der ganzen körperlichen Einschränkungen auf 50 % zu kommen, wenn denn auch nur irgendwas davon anerkannt worden wäre...
Aufgeben ist keine Option,... ich versuche es weiter
