31.12.2018, 23:25
Ja hier! Ich war zwar nicht bei der SUVA unfallversichert. Dann habe ich noch einen Fall betreut, der vor Gericht ging. Da weiss ich nicht mehr, ob das die SUVA war oder eine andere BU/NBU. Weder bei mir noch beim betreuten Fall wurde die Borreliose anerkannt. Bei der IV habe ich dann allerdings vor Gericht gewonnen.
Die LiZ (Liga für Zeckenkranke Schweiz) hat mal einem Jurastundenten den Auftrag gegeben, Gerichtsurteile bei Klagen gegen die Unfallversicherungen bei Borreliose zu analysieren. Das Ergebnis ist mir nicht im Detail in Erinnerung, aber es war niederschmetternd. Fazit des Studenten war, dass eine Borreliose genauso schwierig zu beweisen ist, wie ein Schleudertrauma.
Ich kann dir nur soviel sagen: Bei deiner Vorgeschichte und Symptomen wirst du einen schweren Stand haben. Wenn die UV nicht zahlt, muss die KK Vorleistung erbringen.
https://www.monsieur-sante.ch/de/2015/12...ifelsfall/
Bei Invalidität muss dann die IV einspringen statt die SUVA.
LG, Regi
Die LiZ (Liga für Zeckenkranke Schweiz) hat mal einem Jurastundenten den Auftrag gegeben, Gerichtsurteile bei Klagen gegen die Unfallversicherungen bei Borreliose zu analysieren. Das Ergebnis ist mir nicht im Detail in Erinnerung, aber es war niederschmetternd. Fazit des Studenten war, dass eine Borreliose genauso schwierig zu beweisen ist, wie ein Schleudertrauma.
Ich kann dir nur soviel sagen: Bei deiner Vorgeschichte und Symptomen wirst du einen schweren Stand haben. Wenn die UV nicht zahlt, muss die KK Vorleistung erbringen.
https://www.monsieur-sante.ch/de/2015/12...ifelsfall/
Bei Invalidität muss dann die IV einspringen statt die SUVA.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz