(15.01.2019, 07:28)jane17 schrieb: Blöderweise habe ich die Laborwerte von damals nicht und hab gestern vergessen, beim Arzt nochmal nachzufragen.
Du kannst auch jetzt noch Kopien Deiner Befunde vom Doc holen/einfordern. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre (für Röntgenaufnahmen, Todesfälle in Krankenhäusern u. ä. gelten bis zu 30 Jahre).
Aus eigener Erfahrung: Die meisten Ärzte/Kliniken heben die Patientenakten sogar noch länger auf, weil sie gar keine Zeit zum "Ausmisten" haben. Also lohnt sich auch später noch das Nachfragen.
In Rechnung können Dir maximal die Kopierkosten gestellt werden.
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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