Begründen muss der Arzt eine Rezeptierung erstmal nicht. Er schreibt dir ein Privatrezept und du bestellst es in der Apo im Ausland. Falls irgendwann mal was passieren sollte und es zu einer Gerichtsverhandlung etc. kommen sollte (sehr, sehr unwahrscheinlich) wird vielleicht der Fall eintreten, dass der Arzt sich rechtfertigen muss, warum er den Wirkstoff verordnet hat. Das müsste er beim Metro dann aber genauso, weil das auch bei B. nicht zugelassen ist. Daher ist die Aussage von deinem Arzt Quatsch (zumindest für Deutschland), so meinte Urmel das. Wobei du ja glaube ich aus Österreich bist und da evtl. eine andere Gesetzeslage gilt...
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg