18.02.2019, 08:05
Hallo P.Materna,
hilft alles nix: rechtsfähiger Bescheid (also Ablehnungbescheid) muss besorgt werden, dann Widerspruch, danach (bei weiterer Ablehnung): Klage vor Sozialgericht.
Wenn die Fristen für den alten Bescheid abgelaufen sind: notfalls nochmals (?) Verschlimmerungsantrag stellen und mit dessen Ablehnung Widerspruch einreichen, nach dessen Ablehnung: Klage.
Die Richter sind zwar keine Mediziner - aber nicht doof. Bei denen kannst du argumentieren.
Viel Glück!
hilft alles nix: rechtsfähiger Bescheid (also Ablehnungbescheid) muss besorgt werden, dann Widerspruch, danach (bei weiterer Ablehnung): Klage vor Sozialgericht.
Wenn die Fristen für den alten Bescheid abgelaufen sind: notfalls nochmals (?) Verschlimmerungsantrag stellen und mit dessen Ablehnung Widerspruch einreichen, nach dessen Ablehnung: Klage.
Die Richter sind zwar keine Mediziner - aber nicht doof. Bei denen kannst du argumentieren.
Viel Glück!