19.03.2019, 12:56
Zitat:Am 6. Juli 2011Aus:
berichteten die „Ruhr Nachrichten“, dass nach Rheinland
Pfalz auch das
Saarland in Kürze eine Meldepflicht für Borreliose einführen will. Das NRW
Gesundheitsministerium lehne ein solches Vorgehen dagegen strikt ab. Ministerin Barbara
Steffens
wird folgendermaßen zitiert: „Mir ist nicht ersichtlich, welchen Vorteil
außer einer
regionalen Zuordnung der Fälle
eine solche Datenerhebung haben könnte.“
II. Der Landtag stellt fest:
Die Einführung einer Meldepflicht lässt im Falle der Borreliose keinen Nutzen für den Schutz
der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürgern von Nordrhein
Westfalen erkennen und führt
zu unnötiger Bürokratie. Das gilt für die namentliche Meldepflicht nach dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) wie auch für die anonymisierte Datenerhebung nach rheinland
pfälzischem und saarländischem Vorbild.
III. Der Landtag beschließt:
Der Landtag spricht sich gegen eine Meldepflicht für Borreliose aus und unterstützt das
Vorgehen
der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes
Nordrhein Westfalen.
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenser...90.xworker
