Sozialgericht Dresden, Urteil vom 15.04.2019
- S 22 R 261/19 -
Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern
Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15. April 2019
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre...s27347.htm
PS. Ich habe hier eine Medieninformation des Sozialgerichtes Dresden per als PDF vorliegen und per E-Mail von einem Bekannten bekommen , finde das Schreiben aber nicht im www zum verlinken. Also wer es braucht, muss mich mal anschreiben.
- S 22 R 261/19 -
Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern
Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15. April 2019
Zitat:Bei Entscheidungen über Rehabilitationsanträge ist Rentenversicherung von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustandes verpflichtet
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung von ihren Versicherten nicht verlangen darf, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet.
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre...s27347.htm
PS. Ich habe hier eine Medieninformation des Sozialgerichtes Dresden per als PDF vorliegen und per E-Mail von einem Bekannten bekommen , finde das Schreiben aber nicht im www zum verlinken. Also wer es braucht, muss mich mal anschreiben.

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