09.05.2019, 16:40
Aus #1
Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet. -
Das Blöde dabei, so meine Erfahrung, man muss den Dr. der Auskunft geben soll von der Schweigepflicht entbinden.
Und bei mir war dann das Arzt/Patientenverhältnis immer sehr beschädigt.
Mal aus Sicht eines ALG2 Bezieher/in.
Zitat
"Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit
So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und freiwillig sind: - Zitat Ende
Mehr:
http://inge-hannemann.de/ja-nein-viellei...laerungen/
Sie ist zur Ermittlung des Gesundheitszustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag von Amts wegen verpflichtet. -
Das Blöde dabei, so meine Erfahrung, man muss den Dr. der Auskunft geben soll von der Schweigepflicht entbinden.
Und bei mir war dann das Arzt/Patientenverhältnis immer sehr beschädigt.
Mal aus Sicht eines ALG2 Bezieher/in.
Zitat
"Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit
So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und freiwillig sind: - Zitat Ende
Mehr:
http://inge-hannemann.de/ja-nein-viellei...laerungen/