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Rentenversicherung darf Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf Versicherte verlager
#3

Beschädigtes Arzt-Patienten-Verhältnis: Klasse Formulierung - und kein Wunder bei unserer Erkrankung sowie bei den "kreativen" Befunden, die uns damit "beschert" werden.

Allerdings muss ich sagen, dass mich die Agentur und bisher auch das Jobcenter (welches bei mir nun auch zuständig ist als "Tertiär-Folge" der Erkrankung) sehr anständig behandelten. Ich legte denen kurzerhand alle falschen/"kreativen" Befunde hin und sagte, dass diese nicht stimmten. Und ich sage seither auch einfach, was ich habe, gehe ehrlich damit um (sowie mit den Folge-Erscheinungen wie hartnäckige Pilz-Infektion etc.) - Siehe da: viel Verständnis der Sachbearbeitenden. Denn bemerkenswerterweise kennen viele Leute Borreliose-Erkrankte aus dem persönlichen Umfeld und wissen um deren Elend - sodass sie quasi "Übertragungs-Leistungen" bzgl. uns als anderen Betroffenen hinbekommen.

Wer es nur nicht schafft/schaffen will, ist das Gros der Ärzteschaft. Doch auch dagegen können wir etwas tun, indem wir ihnen unsere Krankenversichertenkarte nicht geben. Ärzte, die mir gar nicht helfen, müssen nichts an mir verdienen. Aus, basta. In absoluten Notfällen müssten sie trotzdem kommen, sofern der Patient im Einzugsbereich der Praxis lebt...

Wir haben nichts, dessen wir uns schämen müssen - schämen müssten Andere sich. Und sie werden das eines Tages auch tun, wenn wir uns nicht "psychiatrisieren" lassen und uns wehren!!!
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