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Rentenversicherung darf Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf Versicherte verlager
#4

Zitat:Sie ist zur Ermittlung des Gesundheits­zustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitations­antrag von Amts wegen verpflichtet.
Das mag so sein, aber ob das unbedingt hilfreich ist? Wenn ich selbst die Berichte liefere, kann ich ja steuern, was der DRV-Gutachter bekommt und was nicht. Wenn die dann "faul" sind und nicht selbst zusätzlich anfragen kann man dann ggfs. unliebsame Falschdiagnosen zunächst mal raushalten, was die Chance auf ein objektives Gutachten erhöht.

Mein Anwalt hat übrigens in einem älteren Schreiben schon geschrieben:
Zitat:Es ist nicht beabsichtigt, weitere Unterlagen einzureichen, zumal im Sozialverwaltungsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz herrscht.
Da scheint das Gericht also nur was bestätigt zu haben, was eh schon gesetzlich geregelt ist, woran sich die DRV aber anscheinend nicht halten mag.
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Thanks given by: FreeNine


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