13.06.2019, 21:29
(13.06.2019, 20:25)Zuversichtliche schrieb: Hier im Ausland ist dies jedoch ohne Rechtsschutzversicherung gar nicht so einfach, da mir gesagt wurde, dass sehr schnell eine Gesamtrechnung von 10.000 Euro zustande kommen kann.Redest du jetzt von Deutschland oder CH? Das scheint mir doch sehr hoch gegriffen, zumindest wenn es um eine außergerichtliche Klärung erstmal geht. In was für ein Rechtsgebiet fällt das? Sozialrecht ist es wohl nicht, wenn es gegen eine private Versicherung geht, oder? Ansonsten gibt es in Deutschland für Leute mit geringem Einkommen Beratungsgutscheine für eine Anwaltsberatung und ggfs. auch Prozesskostenhilfe. Ich habe auch beides bewilligt bekommen. Müsstest dich mal kundig machen, ob das für dich auch in Frage kommt. Mir ist nicht klar, ob du jetzt in CH oder noch in D bist und ob es hier um deutsches oder schweizer Recht geht. Aber ich denke mal in der CH gibt es ähnliche Regelungen was Beratungsscheine anbelangt wie in D. Sonst könnte ja jemand der weitgehend mittellos ist nie sein Recht durchsetzen.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg