30.06.2019, 15:01
Hallo zusammen,
aus meiner Sicht kann ich die Erwartungen an solch eine Versicherung nur sehr, sehr, ... sehr dämpfen.
Für eine Leistung ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht den "Vollbeweis" des Kausalzusammenhangs von Zeckenstich zu Beschwerden zu erbringen. Ab der Meldung an die UV hat er dafür m. W. 3 Jahre Zeit, seine Ansprüche durchzusetzen, sofern juristische Verfahren nicht am Laufen sind, die diese Frist unterbrechen, hat sich der Versicherer nach Ablauf dieser Zeit "nicht [mehr] damit zu befassen".
Da nützt der schönste, fundierteste Arztbrief wenig. Der Versicherer beauftragt einen Gutachter, welcher "unabhängig" ist, obwohl er nach Eigenaussage (Website) zu 95 Prozent seiner Tätigkeit (aus der Erinnerung, bzw. etwa so) Gutachten für Versicherungen erstellt.
Dieses Gutachten kann gerne m. E. laienerkenntlichen Unfug enthalten, zusammengewürfelt sein, mit schöner langer Literaturliste; der versicherungsnehmer hat ein klagerecht.
Ich habe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen (renomiert, Patientenrecht). Aussage:
Ich rate ihnen von einem Prozess ab, "die 100. 000 € Prozesskosten stecken sie besser in ihre Therapie".
Auch bin ich - nur des möglichen Rechtsbeistandes wegen - erstmalig Gewerkschaftsmitglied geworden. Hier war man zwar abseits der Statuten bereit mir zu helfen; aber die Anwältin sagte sinngemäß: "aber die Arbeit haben sie" (da sie in diesem Thema nicht drinnsteckt). Dazu war ich mehr als drei Jahre lang nicht in der Lage!
Vielleicht schreibt hier Jemand über positive Erfahrungen?
LG
aus meiner Sicht kann ich die Erwartungen an solch eine Versicherung nur sehr, sehr, ... sehr dämpfen.
Für eine Leistung ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht den "Vollbeweis" des Kausalzusammenhangs von Zeckenstich zu Beschwerden zu erbringen. Ab der Meldung an die UV hat er dafür m. W. 3 Jahre Zeit, seine Ansprüche durchzusetzen, sofern juristische Verfahren nicht am Laufen sind, die diese Frist unterbrechen, hat sich der Versicherer nach Ablauf dieser Zeit "nicht [mehr] damit zu befassen".
Da nützt der schönste, fundierteste Arztbrief wenig. Der Versicherer beauftragt einen Gutachter, welcher "unabhängig" ist, obwohl er nach Eigenaussage (Website) zu 95 Prozent seiner Tätigkeit (aus der Erinnerung, bzw. etwa so) Gutachten für Versicherungen erstellt.
Dieses Gutachten kann gerne m. E. laienerkenntlichen Unfug enthalten, zusammengewürfelt sein, mit schöner langer Literaturliste; der versicherungsnehmer hat ein klagerecht.
Ich habe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen (renomiert, Patientenrecht). Aussage:
Ich rate ihnen von einem Prozess ab, "die 100. 000 € Prozesskosten stecken sie besser in ihre Therapie".
Auch bin ich - nur des möglichen Rechtsbeistandes wegen - erstmalig Gewerkschaftsmitglied geworden. Hier war man zwar abseits der Statuten bereit mir zu helfen; aber die Anwältin sagte sinngemäß: "aber die Arbeit haben sie" (da sie in diesem Thema nicht drinnsteckt). Dazu war ich mehr als drei Jahre lang nicht in der Lage!
Vielleicht schreibt hier Jemand über positive Erfahrungen?
LG