21.03.2013, 14:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 07:17 von lI Moderator Il.)
Hallo Rosa,
die unterschiedlichen Zahlen kommen von der verschiedenen Referenzdefinition (Meldekriterien) in den einzelnen Bundesländern.
Nach der allgemeine Falldefinition, muss allein der Arzt die Borreliose entsprechend den Kriterien melden.
In manchen Bundesländern, wie MeckPomm, gibt es aber zusätzlich zu den Falldefinitionen eine Labormeldepflicht. Somit wären die Zahlen bundesweit nicht vergleichbar.
In meine Zahlen des RKI sind deshalb nur die (vergleichbaren) Fälle entsprechend der Falldefinition enthalten. Ansonsten wären diese nicht vergleichbar.
Man kann die gemeldeten Fälle auch nach der jeweiligen Meldekategorie aufschlüsseln.
Wie in diesem Beispiel vom MeckPomm im Jahr 2010.
In meiner Tabelle sind die 974 bundesweit vergleichbaren „klinischen“ Fälle nach der Falldefinition enthalten. Während MeckPomm auch die 392 rein landesspezifisch vom Labor gemeldeten Fälle hinzuzählt.
Da nicht namentlich gemeldet wird, könnten dort auch doppelte, vom Labor und Arzt gemeldete Fälle enthalten sein..
![[Bild: MV%202010.jpg]](http://borreliose-ulm.homepage.t-online.de/images/MV%202010.jpg)
Neben den gesamten „klinischen“ Fällen in meiner Tabelle sind folgende vom Labor gemeldeten Fälle "nicht " enthalten.
![[Bild: Labor.jpg]](http://borreliose-ulm.homepage.t-online.de/images/Labor.jpg)
Eine richtige und vor allem vergleichbare Statistik zu erstellen ist eine Wissenschaft für sich.
Zur Meldepflicht:
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG...cationFile
In Brandenburg, Sachsen gibt es eine zusätzliche namentliche Labormeldepflicht. In MeckPomm eine nicht namentliche.
LG
Namensänderung Mod
die unterschiedlichen Zahlen kommen von der verschiedenen Referenzdefinition (Meldekriterien) in den einzelnen Bundesländern.
Nach der allgemeine Falldefinition, muss allein der Arzt die Borreliose entsprechend den Kriterien melden.
In manchen Bundesländern, wie MeckPomm, gibt es aber zusätzlich zu den Falldefinitionen eine Labormeldepflicht. Somit wären die Zahlen bundesweit nicht vergleichbar.
In meine Zahlen des RKI sind deshalb nur die (vergleichbaren) Fälle entsprechend der Falldefinition enthalten. Ansonsten wären diese nicht vergleichbar.
Man kann die gemeldeten Fälle auch nach der jeweiligen Meldekategorie aufschlüsseln.
Wie in diesem Beispiel vom MeckPomm im Jahr 2010.
In meiner Tabelle sind die 974 bundesweit vergleichbaren „klinischen“ Fälle nach der Falldefinition enthalten. Während MeckPomm auch die 392 rein landesspezifisch vom Labor gemeldeten Fälle hinzuzählt.
Da nicht namentlich gemeldet wird, könnten dort auch doppelte, vom Labor und Arzt gemeldete Fälle enthalten sein..
![[Bild: MV%202010.jpg]](http://borreliose-ulm.homepage.t-online.de/images/MV%202010.jpg)
Neben den gesamten „klinischen“ Fällen in meiner Tabelle sind folgende vom Labor gemeldeten Fälle "nicht " enthalten.
![[Bild: Labor.jpg]](http://borreliose-ulm.homepage.t-online.de/images/Labor.jpg)
Eine richtige und vor allem vergleichbare Statistik zu erstellen ist eine Wissenschaft für sich.
Zur Meldepflicht:
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG...cationFile
In Brandenburg, Sachsen gibt es eine zusätzliche namentliche Labormeldepflicht. In MeckPomm eine nicht namentliche.
LG
Namensänderung Mod