21.03.2013, 16:35
Vielen Dank, Landei! Ich kann das nur unterstreichen: Die Sekundäreffekte einer Meldepflicht sind von Interesse! Ob zu einem Infektionserreger geforscht wird, hängt beim RKI ganz entscheidend von der Frage ab, ob der Erreger meldepflichtig ist. Meldepflichtige Erkrankungen entlasten den Arzt beim Budget und eine meldepflichtige Infektion wird "ernster" genommen, als eine, die sich z. Zt. in der RKI-Priorisierung auf gleicher Höhe mit der gemeinen Kopflaus befindet.
Außerdem wird die Meldepflicht für alle Borreliose-Manifestationen gefordert und nicht nur für die ulkigen drei, wie bislang. Das würde sicher auch noch mal einen Unterschied machen.
Außerdem wird die Meldepflicht für alle Borreliose-Manifestationen gefordert und nicht nur für die ulkigen drei, wie bislang. Das würde sicher auch noch mal einen Unterschied machen.

Bist auch Du schon ein OnLyme-Aktivist? http://onlyme-aktion.org

http://borreliose-verschwiegene-epidemie.de