10.10.2019, 12:42
Aus #125
Ich hatte mich mit voller Absicht auf chronische Borreliose als Diagnose eingelassen. Ich nahm abweichende Diagnosen nicht an. Auch wenn mir klar war, das wird kein einfacher Weg.
Aber ich wollte der Borreliose helfen anders betrachtet zu werden. Waren es nicht genau diese AUSWEICHSDIAGNOSEN die die Borreliose so einfach oder nicht häufig erscheinen lassen.
In meinem Fall ging der Vorgang bis vor's Bundessozialgericht
Ich schreibe nur mal einige Stichworte/Punkte, es ging nicht nur um die Revisionszulassung.
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitrente. Nicht arbeitsfähig.
Aus dem Urteil des BSG
... Er wolle Licht in das dunkle Thema Borreliose bringen, das von grundsätzlicher Bedeutung für den Bürger sei. Die Aussagen zu seinem Gesundheitszustand seien wegen mangelnder Forschung und Weiterbildung fachlich nicht haltbar. ...
Ich stellte auch eine Diskussion der 3 Gutachter mit mir vor einem Gericht in Aussicht.
(3 weitere Gutachter hatten keine Zweifel an meiner chronischen Borreliose)
Revision wird nur zugelassen wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
... Bei der Einschätzung der konkreten Leistungsfähigkeit des Klägers am Massstab des §43 ... §240 SGB VI
handelt sich um eine Wertung im Einzelfall.
Auch wenn die Erkrankung an Borreliose eine Vielzahl von Personen betrifft und es nach dem Stand der Wissenschaft ungeklärte medizinische Fragen geben mag, liegt deshalb hier keine grundsätzliche Bedeutung im Rechtssinne vor. ...
Dann hatte mein Anwalt in der Verhandlung LSG keinen Beweisantrag gestellt. Das ist in meinem Anliegen als Verfahrensfehler zu werten.
Das Gericht ...
Denn im Rahmen eines Rentenverfahrens kommt es letztlich nicht auf die Diagnosestellung, sondern auf das verbliebene Leistungsvermögen an.
Auch meine Hinweise auf die aus meiner Sicht viel zu gering angesetzten Verhandlungszeiten vor Gericht konnte das BSG nicht folgen.
Die 1. Verhandlung war beim LSG mit 30 Minuten angesetzt, Aushang vor dem Saal.
Das ging ich gleich an, bat um 1-2 Verhandlungstage. Es gehe um mein weiteres Leben, in Strafprozessen wäre das ja wohl kein Problem.
Ich konnte Neugier erzeugen, Richter stellten mir Fragen und hörten sehr aufmerksam zu. Um am Ende aber, auf die nächste Instanz zu verweisen!
Das BSG dazu
ein Verfahrensfehler ist nicht ersichtlich. Eine Mindest- oder Regeldauer der mündlichen Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, diese hat sich vielmehr an den Umständesn des Einzelfalls zu orientieren. .... Ein Verstoß sei nicht zu erkennen wie die Niederschrift wiedergibt.
12:50 bis 13:25
Zitat:Es geht darum dem Gericht die Konroverse um CFS zu schildern; Stellungnahme des Arztes dazu, Infoblatt von der Charite, etc. Es ist klar, dass das Krankheitsbild derzeit nur von Spezialisten beurteilt werden kann und die gängigen Leitlinien falsch sind. Das kann auch ein Richter nachvollziehen. Wenn er ein objektives Urteil sprechen will, wird er das Gutachten bei einem solchen Spezialisten anfertigen lassen. Natürlich hat man keinen Anspruch darauf. Aber ich werde es so versuchen. Ein CFS-Gutachter, mit dem ich gesprochen habe, hat gemeint, die Chancen stünden nicht schlecht. Zudem wird ein eigen bezahltes Gutachten als Parteigutachten gewertet und hat daher oft nur geringe Gewichtigkeit.
Ich hatte mich mit voller Absicht auf chronische Borreliose als Diagnose eingelassen. Ich nahm abweichende Diagnosen nicht an. Auch wenn mir klar war, das wird kein einfacher Weg.
Aber ich wollte der Borreliose helfen anders betrachtet zu werden. Waren es nicht genau diese AUSWEICHSDIAGNOSEN die die Borreliose so einfach oder nicht häufig erscheinen lassen.
In meinem Fall ging der Vorgang bis vor's Bundessozialgericht
Zitat: Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts .... wird abgelehnt
Ich schreibe nur mal einige Stichworte/Punkte, es ging nicht nur um die Revisionszulassung.
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitrente. Nicht arbeitsfähig.
Aus dem Urteil des BSG
... Er wolle Licht in das dunkle Thema Borreliose bringen, das von grundsätzlicher Bedeutung für den Bürger sei. Die Aussagen zu seinem Gesundheitszustand seien wegen mangelnder Forschung und Weiterbildung fachlich nicht haltbar. ...
Ich stellte auch eine Diskussion der 3 Gutachter mit mir vor einem Gericht in Aussicht.
(3 weitere Gutachter hatten keine Zweifel an meiner chronischen Borreliose)
Revision wird nur zugelassen wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
... Bei der Einschätzung der konkreten Leistungsfähigkeit des Klägers am Massstab des §43 ... §240 SGB VI
handelt sich um eine Wertung im Einzelfall.
Auch wenn die Erkrankung an Borreliose eine Vielzahl von Personen betrifft und es nach dem Stand der Wissenschaft ungeklärte medizinische Fragen geben mag, liegt deshalb hier keine grundsätzliche Bedeutung im Rechtssinne vor. ...
Dann hatte mein Anwalt in der Verhandlung LSG keinen Beweisantrag gestellt. Das ist in meinem Anliegen als Verfahrensfehler zu werten.
Das Gericht ...
Denn im Rahmen eines Rentenverfahrens kommt es letztlich nicht auf die Diagnosestellung, sondern auf das verbliebene Leistungsvermögen an.
Auch meine Hinweise auf die aus meiner Sicht viel zu gering angesetzten Verhandlungszeiten vor Gericht konnte das BSG nicht folgen.
Die 1. Verhandlung war beim LSG mit 30 Minuten angesetzt, Aushang vor dem Saal.
Das ging ich gleich an, bat um 1-2 Verhandlungstage. Es gehe um mein weiteres Leben, in Strafprozessen wäre das ja wohl kein Problem.
Ich konnte Neugier erzeugen, Richter stellten mir Fragen und hörten sehr aufmerksam zu. Um am Ende aber, auf die nächste Instanz zu verweisen!
Das BSG dazu
ein Verfahrensfehler ist nicht ersichtlich. Eine Mindest- oder Regeldauer der mündlichen Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, diese hat sich vielmehr an den Umständesn des Einzelfalls zu orientieren. .... Ein Verstoß sei nicht zu erkennen wie die Niederschrift wiedergibt.
12:50 bis 13:25