07.11.2019, 12:28
Es ging mir nicht um einen Arzt!
Da ich aber auch keinen Anwalt nennen kann, der in dieser Situation hilfreich sein könnte, von 100 Anwälten kennen sich sicher 99 NICHT mit der Borreliose Praxis aus, darum der Link, der aufzeigt auf was man sich einstellen muss.
Bei einer Klage vor Gericht. (Anwälte müssen sich in der Regel mit Gutachten auseinander setzen. Ich bin im Besitz von 7 Gutachten, kenne weit aus mehr)
https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...#pid156390
Etwas aus der Praxis
"Ein Gutachten des Herrn Professors geriet vor nicht allzu langer Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit. Es ging um den Fall eines Forstbeamten aus dem Freistaat Bayern. Der Beamte sollte dem Staat 15 Jahre nach Anerkennung seines Dienstunfalls nun über 30.000 Euro Behandlungskosten zurückzahlen. Elf Jahre nach Anerkennung des Dienstunfalls wurde ihm wegen fehlendem Antikörpernachweises der Dienstunfall wieder aberkannt. „Das Ganze hat beim Freistaat nun schon Methode“ befand der Rechtsbeistand. Auf großer Breite würden alte Dienstunfälle danach untersucht, ob man die Einstufung wieder kassieren könne. Offenbar auch nicht der einzige Zeckenbiss, mit dem sich das Gericht zu beschäftigen hatte. Das Gutachten für den Freistaat Bayern kam von Professor Pfister"
Aus:
https://onlyme-aktion.org/die-leitlinien...e-teil-iv/
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
https://www.praxis-berghoff.de/wissensch...hen-koeln/