08.01.2020, 00:20
Ich glaube FreeNine könnte recht haben. Hier schreibt ein Anwalt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Einsich...15949.html schrieb:Grundsätzlich stehen die Behandlungsunterlagen im eigentum des Arztes bzw. Krankenhausträgers, ihm stehen auch die Urheberrechte zu.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg