08.01.2020, 05:38
(07.01.2020, 23:09)Markus schrieb:(07.01.2020, 22:14)FreeNine schrieb: Aber nach meinem Verständnis kannst du dass nicht komplett öffentlich einstellen, auch wenn es anonymisiert ist. Du kannst nur kleine Textauszüge einstellen um nicht gegen das Copyright zu verstoßen bzw. du müsstest das Einverständniss des Gutachters haben.Kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass das Copyright hier anwendbar ist. Weiß es jemand sicher?
Medizinische Gutachten unterliegen nur dem Urheberrechtsschutz, wenn sie eine gewisse sogenannte Schöpfungshöhe aufweisen (siehe UrhG), wobei es nicht um den Inhalt, sondern die Form der Darstellung (Formulierung u. a.) geht.
Da sich sogar Experten von Einzelfall zu Einzelfall darüber "streiten" und wir hier dies schon gar nicht nicht beurteilen können, ob und wann diese Schöpfungshöhe, nämlich ein "neues Werk", erreicht ist, lassen wir einfach die Finger davon, bevor wir sie uns verbrennen.
Gruß Moderator