14.01.2020, 01:12
Das Gesetz sagt dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Die Realität sieht leider oft anders aus. In meinem BG-Verfahren wurde der Widerspruchsbescheid nach 3 Jahren und 3 Monaten erteilt, zulässig sind 3 Monate...
Bei der Rente ging es bei mir schnell, 2008 psychosomatische Reha mit Feststellung, dass ich unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, Empfehlung für eine volle EM-Rente, was damals gar nicht mein Ziel war, im Gegenteil, mein Job im Waldkindergarten war mein Lebensinhalt.
Ich bin über die Psychoschiene berentet. Das ist aufgrund der Vorgeschichte auch berechtigt (psychische Probleme kommen zwangsläufig, wenn man ein autistisches Kind hat und gegen die Intoleranz der Gellschaft ankämpfen und permanent um seine Rechte bzw. die des Kindes kämpfen muss). Die Chronifizierung der Borreliose gab es als "Bonus" dazu. Aber letztlich war es durch die Vorgeschichte für mich kein Problem, die Rente gewährt zu bekommen.
Offizielle Antragsstellung am 08.07.2008 in der örtlichen Geschäftstelle der DRV (die haben das gleich online nach Berlin geschickt), der Bescheid ist vom 25.08.2008, Dauer also knapp 7 Wochen.
Für die erste Weitergewährung musste ich zum Gutachter, der Bescheid wurde 22 Tage nach dem Gutachtertermin verschickt.
Zweiter Weitergewährungantrag, Bescheiderteilung ohne Begutachtung 6 Wochen später, Rente auf unbestimmte Zeit, längstens bis Eintritt der Altersrente.
Letztes Jahr hatte ich eine Überprüfung (das dürfen die auch bei auf unbestimmte Zeit gewährter Rente), meine Psychiaterin hat einen Bericht direkt an die DRV geschickt und 9 Tage nach meinem Termin bei ihr war der Bescheid da, dass ich die Voraussetzungen weiterhin erfülle.
Ich weiß aber durch meine Moderatorentätigkeit bei www.krank-ohne-rente.de , dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass es so schnell und ohne Probleme geht wie bei mir.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Zitat:1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
Die Realität sieht leider oft anders aus. In meinem BG-Verfahren wurde der Widerspruchsbescheid nach 3 Jahren und 3 Monaten erteilt, zulässig sind 3 Monate...
Bei der Rente ging es bei mir schnell, 2008 psychosomatische Reha mit Feststellung, dass ich unter 3 Stunden erwerbsfähig bin, Empfehlung für eine volle EM-Rente, was damals gar nicht mein Ziel war, im Gegenteil, mein Job im Waldkindergarten war mein Lebensinhalt.
Ich bin über die Psychoschiene berentet. Das ist aufgrund der Vorgeschichte auch berechtigt (psychische Probleme kommen zwangsläufig, wenn man ein autistisches Kind hat und gegen die Intoleranz der Gellschaft ankämpfen und permanent um seine Rechte bzw. die des Kindes kämpfen muss). Die Chronifizierung der Borreliose gab es als "Bonus" dazu. Aber letztlich war es durch die Vorgeschichte für mich kein Problem, die Rente gewährt zu bekommen.
Offizielle Antragsstellung am 08.07.2008 in der örtlichen Geschäftstelle der DRV (die haben das gleich online nach Berlin geschickt), der Bescheid ist vom 25.08.2008, Dauer also knapp 7 Wochen.
Für die erste Weitergewährung musste ich zum Gutachter, der Bescheid wurde 22 Tage nach dem Gutachtertermin verschickt.
Zweiter Weitergewährungantrag, Bescheiderteilung ohne Begutachtung 6 Wochen später, Rente auf unbestimmte Zeit, längstens bis Eintritt der Altersrente.
Letztes Jahr hatte ich eine Überprüfung (das dürfen die auch bei auf unbestimmte Zeit gewährter Rente), meine Psychiaterin hat einen Bericht direkt an die DRV geschickt und 9 Tage nach meinem Termin bei ihr war der Bescheid da, dass ich die Voraussetzungen weiterhin erfülle.
Ich weiß aber durch meine Moderatorentätigkeit bei www.krank-ohne-rente.de , dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass es so schnell und ohne Probleme geht wie bei mir.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org