14.01.2020, 12:44
PS. Aber ich sehe gerade, dass erst eine Frist von 6 Monate verstrichen sein muss, um da gegen Untätigkeit vorzugehen ...
Das hatte ich überlesen und da meine Unterlagen ja erst im August vollständig waren, aufgrund der "hervorragend en " Beratung und selbst da noch nicht alles aus meiner Sicht abgeschlossen ist zum Rentenantrag selbst ist da ggf. Auch noch ein "Schlupfloch" offen, wenn ich es so bedenke... ?
Das hatte ich überlesen und da meine Unterlagen ja erst im August vollständig waren, aufgrund der "hervorragend en " Beratung und selbst da noch nicht alles aus meiner Sicht abgeschlossen ist zum Rentenantrag selbst ist da ggf. Auch noch ein "Schlupfloch" offen, wenn ich es so bedenke... ?
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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