Die Zeit läuft ab Antragsstellung. Falls der DRV Unterlagen zur Entscheidungsfindung fehlen sollten müssen diese von der DRV selbst organisiert werden (Amtsermittlungsgrundsatz).
Dass die bei der DRV einem vielleicht was ganz anderes erzählen, hat keine Relevanz. So zumindest mein Verständis. Ggfs. Anwalt fragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz schrieb:Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet [dazu], im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen. Zwar braucht nicht jeder nur denkbaren Möglichkeit nachgegangen zu werden. Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht jedoch, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Prüfung hierzu Anlass geben. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist.[7]
Dass die bei der DRV einem vielleicht was ganz anderes erzählen, hat keine Relevanz. So zumindest mein Verständis. Ggfs. Anwalt fragen.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg