Kurze Info von meinem ersten Sozialgerichtsverfahren wegen Immunglobulinen: Nachdem ich dem Gericht Gutachtervorschläge eingereicht habe und diese von der Krankenkasse nicht beanstandet wurden, hat das Gericht nun einen Gutachter aus meiner Liste beauftragt (einen Professor).
Selbiges versuche ich auch im Verfahren wegen der Rente. Man muss dem Gericht die Kontroverse um das Thema schildern und plausibel machen, weshalb es eines spezialisierten Gutachters bedarf. Gut, ich weiß dann immer noch nicht, wie die DRV zu meinen Vorschlägen bei Gericht Stellung nehmen wird; bei der Krankenkasse jetzt war es ja kein Problem. Mir erscheint dieser Weg vielversprechender als im Nachhinein ein "schlechtes" Gutachten über § 109 SGG (siehe unten) ausbügeln zu müssen. Zumal man da ja noch das Risiko der Kosten selbst zu tragen hat.
Falls ein CFS-ähnliches Krankheitsbild vorliegt, würde ich versuchen auf dieser Schiene zu fahren. Dort gibt es mittlerweile renommierte Fürsprecher in Deutschland (Charite, Uni Erlangen, Uni Würzburg), sodass man das Krankheitsbild nicht so einfach psychiatrisieren kann wie die Borreliose, bei der ich es derzeit fast für aussichtslos halte angemessen gutachterlich beurteilt zu werden.
Selbiges versuche ich auch im Verfahren wegen der Rente. Man muss dem Gericht die Kontroverse um das Thema schildern und plausibel machen, weshalb es eines spezialisierten Gutachters bedarf. Gut, ich weiß dann immer noch nicht, wie die DRV zu meinen Vorschlägen bei Gericht Stellung nehmen wird; bei der Krankenkasse jetzt war es ja kein Problem. Mir erscheint dieser Weg vielversprechender als im Nachhinein ein "schlechtes" Gutachten über § 109 SGG (siehe unten) ausbügeln zu müssen. Zumal man da ja noch das Risiko der Kosten selbst zu tragen hat.
Falls ein CFS-ähnliches Krankheitsbild vorliegt, würde ich versuchen auf dieser Schiene zu fahren. Dort gibt es mittlerweile renommierte Fürsprecher in Deutschland (Charite, Uni Erlangen, Uni Würzburg), sodass man das Krankheitsbild nicht so einfach psychiatrisieren kann wie die Borreliose, bei der ich es derzeit fast für aussichtslos halte angemessen gutachterlich beurteilt zu werden.
https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit...ht-f113075 schrieb:Grundsätzlich muss das Sozialgericht von sich aus den Sachverhalt aufklären (Amtsermittlungsgrundsatz). Das heißt: Wird eine Leistung eingeklagt (i. d. R. Renten), ist meist auch der Gesundheitszustand des Klägers festzustellen. Hierzu zählen körperliche oder psychische Erkrankungen und inwieweit der Kläger noch arbeiten kann. Das Gericht zieht medizinische Unterlagen bei und kann auch begutachten lassen (§ 106 SGG). Es bestimmt dabei die jeweiligen Gutachter selbst. Diese Gutachten sind für den Kläger grundsätzlich kostenfrei.
Oft sind aber Kläger und/oder Anwalt der Ansicht, dass bestimmte Erkrankungen nicht ausreichend genug aufgeklärt bzw. nicht entsprechend gewürdigt wurden. Dann hat der Kläger die Möglichkeit, selbst seine Begutachtung zu beantragen (§ 109 SGG). Er darf dann zwar auch die Gutachter und das medizinische Fachgebiet selbst auswählen. Allerdings muss er die Gutachterkosten selbst tragen.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg