31.01.2020, 20:02
(31.01.2020, 11:51)Markus schrieb: Nach meiner (nur kurzen) Recherche scheint es so zu sein, dass dies nur bei ärztlicher Anordnung absetzbar ist.
Genau so ist es.
Kommt allerdings auch immer auf den jeweiligen Fiskalritter an.
Meiner hat damals, als meine Krankheitskosten mehr oder weniger von heute auf morgen in exorbitante Höhen schossen, alles gestrichen, was nicht Rezept- oder Praxisgebühr (die es damals noch gab) war. Daraufhin Widerspruch hingeschickt - handschriftlich und seeehr direkt, was das für eine "scheiß Erkrankung" (wörtlich) ist, und emotional, ohne dabei in den Jammerton zu verfallen. Außerdem hab ich noch die Definition mitgeschickt, was das FA selbst unter diesen Kosten versteht.
Seitdem wurde nichts mehr gestrichen; selbst meine Pille (die außer bei med. Indikation nie und nimmer nicht akzeptiert wird) ist dem Rotstift nicht mehr zum Opfer gefallen. Vielleicht hat er selbigen verschluckt aufgrund meines Briefes...

Zitat:(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb: Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung.Ich denke, die sollten absetzbar sein, da es sich um privatärztliche Leistungen handelt.
Hab ich auch immer mit drin und weiß dies auch von anderen Patienten.
Tip: Die Fahrkosten nicht vergessen! Es läppert sich nämlich...
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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