01.02.2020, 17:30
(31.01.2020, 11:51)Markus schrieb:(15.01.2020, 14:40)claudianeff schrieb: Mit den Laboruntersuchungen, die in Eigenregie in Auftrag gegeben wurden, habe ich keine Erfahrung.Ich denke, die sollten absetzbar sein, da es sich um privatärztliche Leistungen handelt.
Da widersprichst du dir selbst, Markus. In Eigenregie heißt doch: nicht vom Arzt verordnete Untersuchung. Daher habe ich auch angedeutet, dass man in diesem Fall eine Erklärung beilegen könnte. Welcher Art auch immer- das FA akzeptiert (aus meiner Erfahrung ohne weiteres) einfach begründete Tatsachen. Z. B. man leidet an einer seltenen Erkrankung bzw. mehreren (den medizinischen Begriff bitte selbst einfügen). Die Spezialisten sind Rarität, der behandelnde Arzt ist telefonisch schwer zu erreichen (weit entfernt etc.). Auf die Empfehlung des Arztes, beim Auftreten der Beschwerden sofort folgende Untersuchung(en) durchführen zu lassen: diese … wurde am ... vorgenommen. Damit man beim nächsten Arzttermin diesbezüglich die nächste Therapieoption besprechen kann. (Mit mehreren Details aus der persönl. Krankheitsgeschichte anreichen, das kann die Erklärung beweisend machen.)
So als Beispiel. Hätte ich so gemacht, wenn ich es gebraucht hätte. Vielleicht hat der Fiskus meine Belege tatsächlich nur deshalb akzeptiert, da es ohnehin keine Steuer abzuziehen gab.
Oder weil auf den meisten Rechnungen seit Jahren die gleiche Diagnose steht.
Und wenn ich nicht die Wahrheit spreche, so darf einer den ersten Stein werfen...