05.08.2020, 20:12
Hi Claudia,
bei mir war das ähnlich in gewisser Weise:
- Gesundheitsstörungen im Bescheid, die ich nachweisbar nicht (!)habe (nicht nur Depression, sondern auch anderer Unfug mehr);
- Gesundheitsstörungen fehlend, die ich habe (incl. eines Orthopäden-Befunds, den der gerichtlich bestellte Gutachter/Neurologe "verschwinden" ließ - hatte ich jedoch separat dem Richter zugleitet :-) );
- Blödsinns-Gutachten (wirklich!).
Endergebnis: Ich hätte zu noch einem halben Dutzend Ärzten gedurft... Aber das war unleistbar. Außerdem will ich ja nicht noch mehr krank untersucht oder gar tot kuriert werden. Zog also meine Klage zurück, gab auch GdB-40-Bescheid komplett zurück.
Folge: Das bei mir zuständige Landesamt "beschwerte" sich regelrecht beim Richter. Meine Antwort an Richter und Landesamt: Meines Wissens sei nicht rechtens, einen GdB zu beanspruchen wegen nicht existenter Beschwerden; ggf. würde ich jedoch bei weiteren Verschlimmerungen komplett neu beantragen...
Beste Grüße von Mari an dich, claudianeff
bei mir war das ähnlich in gewisser Weise:
- Gesundheitsstörungen im Bescheid, die ich nachweisbar nicht (!)habe (nicht nur Depression, sondern auch anderer Unfug mehr);
- Gesundheitsstörungen fehlend, die ich habe (incl. eines Orthopäden-Befunds, den der gerichtlich bestellte Gutachter/Neurologe "verschwinden" ließ - hatte ich jedoch separat dem Richter zugleitet :-) );
- Blödsinns-Gutachten (wirklich!).
Endergebnis: Ich hätte zu noch einem halben Dutzend Ärzten gedurft... Aber das war unleistbar. Außerdem will ich ja nicht noch mehr krank untersucht oder gar tot kuriert werden. Zog also meine Klage zurück, gab auch GdB-40-Bescheid komplett zurück.
Folge: Das bei mir zuständige Landesamt "beschwerte" sich regelrecht beim Richter. Meine Antwort an Richter und Landesamt: Meines Wissens sei nicht rechtens, einen GdB zu beanspruchen wegen nicht existenter Beschwerden; ggf. würde ich jedoch bei weiteren Verschlimmerungen komplett neu beantragen...
Beste Grüße von Mari an dich, claudianeff