06.08.2020, 11:01
Danke Johanna! Ich habe schon gelesen, wie du für den gdb gekämpft hast. Alles so ein Mist...
Was meint denn deine HÄ mit dem schwieriger geworden? Den gdb anerkannt zu bekommen?.. Oder schwierig, die Ärzte zu erreichen? Das zweite ist bei mir der Fall. Meine Hausärzte meinten 30% wäre schon richtig. Sie behandeln mich auch nicht. Die Spezies haben alles asuführlich beschrieben.
Genau das wird der Punkt sein.
Eine Frage dazu: Ich habe jetzt neue Befunde vom Rheumatologen. Soll ich diese jetzt dem Widerspruch beilegen oder dem späteren Antrag auf Verschlimmerung? (davon gehe ich aus).
@ Mari:
Ich habe nicht alles verstanden in deiner Geschichte. Was meinst mit „Depression, ... auch anderer Unfug“. Depression ist schon häufig bei unserer Erkrankung. Vielleicht hat dein Gutachter etwas davon bemerkt? In den „Anhaltspunkten“ steht folgendes dazu:
"Auch nicht geltend gemachte Gesundheitsstörungen, die sich aus dem Akteninhalt oder aus der Untersuchung ergeben und eine Schädigungsfolge oder Behinderung darstellen, sollen – im Interesse des Antragstellers – berücksichtigt werden, es sei denn, dass aus der Art der Behinderung auf den gegenteiligen Willen des Antragstellers geschlossen werden kann (z.B. venerische Erkrankungen).
Der andere Punkt wäre:
"(3) ... Wenn Gutachten missverständliche oder für den Bescheid aus sonstigen Gründen ungeeignete Formulierungen enthalten, hat der Prüfarzt die erforderliche Klarstellung vorzunehmen."
Also hat der Richter damit nichts zu tun, denke ich. Die Zuständigkeit heraus zu finden, ist aber auch eine Aufgabe für sich.
L.G.
Claudia
Was meint denn deine HÄ mit dem schwieriger geworden? Den gdb anerkannt zu bekommen?.. Oder schwierig, die Ärzte zu erreichen? Das zweite ist bei mir der Fall. Meine Hausärzte meinten 30% wäre schon richtig. Sie behandeln mich auch nicht. Die Spezies haben alles asuführlich beschrieben.
Zitat:Zudem würde ich durchaus erwähnen, dass nicht all deine Ärzte angeschrieben wurden und du auch den Eindruck hast, dass deinen eigenen Beschreibungen keine sonderliche Beachtung geschenkt wurde.
Genau das wird der Punkt sein.
Eine Frage dazu: Ich habe jetzt neue Befunde vom Rheumatologen. Soll ich diese jetzt dem Widerspruch beilegen oder dem späteren Antrag auf Verschlimmerung? (davon gehe ich aus).
@ Mari:
Ich habe nicht alles verstanden in deiner Geschichte. Was meinst mit „Depression, ... auch anderer Unfug“. Depression ist schon häufig bei unserer Erkrankung. Vielleicht hat dein Gutachter etwas davon bemerkt? In den „Anhaltspunkten“ steht folgendes dazu:
"Auch nicht geltend gemachte Gesundheitsstörungen, die sich aus dem Akteninhalt oder aus der Untersuchung ergeben und eine Schädigungsfolge oder Behinderung darstellen, sollen – im Interesse des Antragstellers – berücksichtigt werden, es sei denn, dass aus der Art der Behinderung auf den gegenteiligen Willen des Antragstellers geschlossen werden kann (z.B. venerische Erkrankungen).
Der andere Punkt wäre:
"(3) ... Wenn Gutachten missverständliche oder für den Bescheid aus sonstigen Gründen ungeeignete Formulierungen enthalten, hat der Prüfarzt die erforderliche Klarstellung vorzunehmen."
Also hat der Richter damit nichts zu tun, denke ich. Die Zuständigkeit heraus zu finden, ist aber auch eine Aufgabe für sich.
L.G.
Claudia