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Rentenversicherung darf Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf Versicherte verlager
#5

(09.05.2019, 17:17)Markus schrieb:  Das mag so sein, aber ob das unbedingt hilfreich ist? Wenn ich selbst die Berichte liefere, kann ich ja steuern, was der DRV-Gutachter bekommt und was nicht. Wenn die dann "faul" sind und nicht selbst zusätzlich anfragen kann man dann ggfs. unliebsame Falschdiagnosen zunächst mal raushalten, was die Chance auf ein objektives Gutachten erhöht.
....
Da scheint das Gericht also nur was bestätigt zu haben, was eh schon gesetzlich geregelt ist, woran sich die DRV aber anscheinend nicht halten mag.
So sehe ich das auch. Man sollte das genau abwägen. Manche "Munition aber auch nicht zu zeitig verschießen" hat mir Mal ein Stratege diesbezüglich mit auf den Weg gegeben.

Die DRV scheint sich in letzter Zeit die Arbeit zu erleichtern, indem sie diese Aufgaben umverteilt an die Antragsteller. Meine Freundin sollte jetzt aktuell bei ihrem Reha-Antrag jetzt 3 Befundberichte innerhalb einer Woche bei 3 verschiedenen Ärzten einholen. Das in der Urlaubszeit. ? Ich finde es schon reine Schikane, was da abgeht. Da werden die Leute doch so richtig unter Druck gesetzt und selbst Kosten umverteilt. Die Patienten jagen letztendlich los, nehmen irgendwie Kontakt mit der Arztpraxis auf. usw.
Und wenn sich die Patienten
nicht dagegen wehren und nur sagen, dass es in Kürze nicht möglich ist, bekommen sie noch mitgeteilt, das sie eine Mitwirkungspflicht haben. Obwohl sie eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet haben....

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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