29.09.2020, 16:07
Zur erstmaligen Therapie ist die Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Dazu muss der Arzt wohl auch irgendwelche Fragebögen ausfüllen, dass man unter den Personenkreis mit einer "schwerwiegenden Erkrankung" nach § 31 Abs. 6 SGB V fällt. Ist das erstmal durch, kann bei Verlängerung dann der Arzt selbst darüber entscheiden.
Einfach ist das aber anscheinend nicht zu bekommen, werden sehr viele Anträge wohl nicht genehmigt auf Anhieb...
Auf Privatrezept kann man es natürlich auch einfacher bekommen, für Selbstzahler.
Einfach ist das aber anscheinend nicht zu bekommen, werden sehr viele Anträge wohl nicht genehmigt auf Anhieb...
Auf Privatrezept kann man es natürlich auch einfacher bekommen, für Selbstzahler.