10.04.2013, 06:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2013, 07:36 von weckrieden.)
(09.04.2013, 20:37)urmel57 schrieb: Ich verstehe jetzt die Aufregung nicht ganz.
Sicherlich dürfte es sich allgemein rumgesprochen haben, dass Cannabispräparate dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und das Bedienen von Maschinen problematisch ist, wenn man Mittel die darunter fallen zu sich nimmt, so wie auch bei Opiaten, die man gegen Schmerzen nimmt. Das Auto zu Hause stehen zu lassen ist sicherlich eine gute Idee - immer wenn man sehr starke Schmerzmittel nimmt. Das bezieht sich dann auch durchaus auf Diclofenac oder Ibuprofen.
An sich sind diese Dinge auf den vergangenen Seiten schon ausführlich diskutiert worden. Ich möchte an die Eingangs gemachten Ausführungen bezüglich der Art der Ausgangspflanze und deren Zubereitung riesige Unterschiede bezüglich der Wirkung, sowohl der psychotropen als auch der schmerzstillenden oder sogar potentiell antibiotischen Wirkungen erinnern. Es gibt User, die eigenen positive Erfahrungen hier mit Teezubereitungen geschildert haben.
Das Hauptproblem ist der Bezug, der wie gesagt den Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes unterliegt, weshalb diese ganze Diskussion im wesentlichen doch hauptsächlich rein theoretischer Natur ist.
Das Gras vom Dealer an der Ecke, ist hier in der Diskussion sicherlich nicht gemeint. Geraucht zusammen mit Tabak ist auch eine Mischung, die andere gesundheitliche Gefahren birgt.
Als Teezubereitung sind schon wieder andere Inhaltsstoffe zu erwarten usw.
Um die ganze Diskussion nicht nochmal von vorne zu beginnen fände ich es hilfreich, wenn sich jeder, der sich an der weiteren Diskussion beteiligt alle Posts dieses Threads und deren Links ausführlich durchliest und falls sich dazu Fragen daraus ergeben, sich darauf bezieht. [b][b]Dann dürfte sich das eine oder andere vielleicht schon geklärt haben. [/b][/b]
Liebe Grüße vom Urmel
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hier wird nicht darauf hingewiesen, dass das mittel nur für schwerstkranke geeignet ist, die wissen ohnehin von den gefahren.
angesprochen werden hier schon durch den titel alle diejenigen, die bisher keine lösung für ihre schmerzen gefunden haben.
daher ist es erforderlich:
1. auf die verschreibungspflicht hinzuweisen
2. auf die suchtgefahr hinzuweisen.
3. warum kann man nicht auf einer seite auf die gefahren und den nutzen hinweisen.