10.04.2013, 17:58
aus diesem Grunde ist bei jeder Diskusion dieser hinweis nötig:
http://www.gesundheit.de/medizin/medikam...medikament
In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis zur Selbstmedikation oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, seit 1998 der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes verschrieben werden.
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@DerMarc die Gefährlichkeit ist dir nicht bewußt.
http://www.gesundheit.de/medizin/medikam...medikament
In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis zur Selbstmedikation oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, seit 1998 der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes verschrieben werden.
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@DerMarc die Gefährlichkeit ist dir nicht bewußt.
