29.10.2021, 21:32
Durch einen Kommentar woanders hab ich mal im Netz nach konkreten Aussagen zwecks Anspruch auf die 3. Impfung ("Booster") gesucht, da man da ja kaum noch durchsieht, und bin auch fündig geworden:
"Die Empfehlung der Stiko bezieht sich zwar nur auf die oben genannten Personengruppen, schließt aber viele andere Menschen deswegen trotzdem nicht aus. Rechtlich bindend ist nämlich nicht die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, sondern die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Darin heißt es: Der sich aus der Impfverordnung ergebende Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus 'umfasst Folge- und Auffrischimpfungen'. Sprich: Jeder, der zu einer Grundimpfung berechtigt ist, kann auch eine Booster-Impfung bekommen. Lediglich die von der Stiko empfohlenen Abstände zwischen Grund- und Auffrischungsimmunisierung seien einzuhalten.
Damit qualifiziert sich jede und jeder ab einem Alter von zwölf Jahren für eine Auffrischungsimpfung - wenn die letzte Impfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna mindestens sechs Monate her ist beziehungsweise eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson mindestens vier Wochen zurückliegt. Zwar sieht die Impfverordnung keine Altersbeschränkung vor, diese ergibt sich aber daraus, dass die verimpften Vakzine in Deutschland bisher nur für Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind."
Quelle incl. Links zu den Verordnungen usw.: https://www.sueddeutsche.de/politik/coro...-1.5452111
"Die Empfehlung der Stiko bezieht sich zwar nur auf die oben genannten Personengruppen, schließt aber viele andere Menschen deswegen trotzdem nicht aus. Rechtlich bindend ist nämlich nicht die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, sondern die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Darin heißt es: Der sich aus der Impfverordnung ergebende Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus 'umfasst Folge- und Auffrischimpfungen'. Sprich: Jeder, der zu einer Grundimpfung berechtigt ist, kann auch eine Booster-Impfung bekommen. Lediglich die von der Stiko empfohlenen Abstände zwischen Grund- und Auffrischungsimmunisierung seien einzuhalten.
Damit qualifiziert sich jede und jeder ab einem Alter von zwölf Jahren für eine Auffrischungsimpfung - wenn die letzte Impfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna mindestens sechs Monate her ist beziehungsweise eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson mindestens vier Wochen zurückliegt. Zwar sieht die Impfverordnung keine Altersbeschränkung vor, diese ergibt sich aber daraus, dass die verimpften Vakzine in Deutschland bisher nur für Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind."
Quelle incl. Links zu den Verordnungen usw.: https://www.sueddeutsche.de/politik/coro...-1.5452111
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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