17.01.2023, 13:07
Im Beitrag 51 taucht das Wort unwissend im Zitat nicht auf. ".....Wissen ......unzureichend" ist eine sachliche Beschreibung. Man darf die Auffassung haben- die Meinung vertreten - das das so ist. Mit Unterstellung hat das nichts zu tun. Wenn solcherlei Formulierungen sozusagen auf dem Beziehungsohr (Schulz von Thun) , negative Reaktionen hervorrufen können, ist im interesse der Sache überlegenswert: wie kann es besser kommuniziert werden?
Wenn das Wissen nicht unzreichend ist, besteht dann ein berechtigtes Interesse Forschung zu fordern? Hilfreich wäre m. E. anzuerkennen, das ein Problem mit Handlungsbedarf besteht, derzeit besteht keins; überspitzt formuliert.
LG
Wenn das Wissen nicht unzreichend ist, besteht dann ein berechtigtes Interesse Forschung zu fordern? Hilfreich wäre m. E. anzuerkennen, das ein Problem mit Handlungsbedarf besteht, derzeit besteht keins; überspitzt formuliert.
LG