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Gegen Psychosomatische Diagnose wehren - Welche Wege sind sinnvoll?
#3

In der Schweiz ist es so, dass man gesetzlichen Anspruch auf seine gesammelte Daten hat. Das betrifft auch die komplette Krankengeschichte. Dies ist im Datenschutzgesetz geregelt. Ebenfalls hat man Anspruch auf Korrektur der Daten, wenn sie nachweislich falsch sind. Vielleicht findest du im Deutschen Datenschutzgesetz eine Regelung, die den Arzt zwingt, den Bericht zu korrigieren.

Ich gebe nichts mehr auf falsche Arztberichte. In der Regel haben sie keine Konsequenzen. Würden Arztberichte sorgfältig gelesen, wäre die Gesundheitsversorgung für chronische Patienten schon um ein vielfaches besser.

LG, Regi

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)

Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz
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Thanks given by: urmel57 , FreeNine , berta , Sabine


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