15.05.2013, 08:35
Hallo towork,
ich kann deine Ängste, die sich um die Einnahme von Antibiotika und sonstige Mitteln ranken gut verstehen. Die Entscheidung dazu ist sicherlich nicht einfach und viele hier kennen das nur allzu gut.
Vielleicht ist deshalb auch der Umgang mit diesen potentiellen Gefahren ein gewohnter Begleiter, so wie uns auch die Gefahren, die aus jeder Behandlung mit Arzneimitteln hervorgehen können, die uns im Auto und Straßenverkehr begleiten oder auch den Raucher beim Zigarette rauchen. Die Grenzen zwischen "tatsächlichen" von den "gefühlten" Gefahren verschieben sich im eigenen Bewusstsein.
Letztendlich bleibt alles, was du machst deine Entscheidung und darum kommt man nicht herum, denn auch wenn man nicht entscheidet, ist es eine Entscheidung.
An der Tatsache potentieller Nebenwirkungen von Arzneimitteln ändert sich nichts, ob mit oder ohne Unterschrift beim Arzt. Alles was im Beipackzettel als Nebenwirkungen aufgeführt wird, ist auch schon mal aufgetreten in den angegebenen Häufigkeiten. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass nicht angewendete Arzneimittel eine Nichtwirkung mit entsprechenden Folgen hat. In diesem Dilemma steckt man bei dieser Entscheidung.
Ich möchte jetzt mal eine Bresche für die Spezis schlagen, die sich unterschreiben lassen, dass sie "für Nebenwirkungen nicht haften".
Normalerweise haften für Nebenwirkungen die Hersteller, sofern sie im Rahmen der im Beipackzettel aufgeführten Einnahmehinweise passieren. Werden Arzneimittel offtopic - also auch anders eingesetzt, haftet der Hersteller nicht mehr, denn dies geschieht im Ermessen des Arztes, der sich damit rechtlich angreifbar macht. Das dürfte auch mit ein Grund sein, dass sich viele Ärzte weigern eine Borreliosetherapie im Rahmen der ILADS durchzuführen.
Wir sollten froh und dankbar sein, dass es überhaupt Ärzte gibt, die sich auf diese Therapien einlassen. Eine umfassende Aufklärung des Patienten gerade bei offtopic-Behandlung ist unabdingbar. Das eine Aufklärung erfolgt ist, kann man dann eben am Besten schriftlich mit Unterschrift nachweisen. So wie bei jedem Eingriff im Krankenhaus auch.
Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass der Arzt dann automatisch aus jeglicher Haftung raus ist, er hängt im Zweifelsfall, wenn es zu Prozessen kommen sollte immer mit drin - manch einer ist daran auch schon materiell gescheitert.
Wie auch immer sollte man dem Arzt, von dem man sich behandeln lässt auch vertrauen. Das Vertrauen richtet sich bei mir daran, ob er sich mit den Behandlungsbesonderheiten auskennt und ob er mir auf Grund seiner Erfahrungen zu einer Behandlung eher zu oder abrät.
In beiden Fällen kann man sich auch im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholen. (Auch wenn das in der Praxis schwierig ist). Wie immer man sich dann entscheidet, sollte man aber dann auch hinter seiner Entscheidung stehen können.
Liebe Grüße Urmel
ich kann deine Ängste, die sich um die Einnahme von Antibiotika und sonstige Mitteln ranken gut verstehen. Die Entscheidung dazu ist sicherlich nicht einfach und viele hier kennen das nur allzu gut.
Vielleicht ist deshalb auch der Umgang mit diesen potentiellen Gefahren ein gewohnter Begleiter, so wie uns auch die Gefahren, die aus jeder Behandlung mit Arzneimitteln hervorgehen können, die uns im Auto und Straßenverkehr begleiten oder auch den Raucher beim Zigarette rauchen. Die Grenzen zwischen "tatsächlichen" von den "gefühlten" Gefahren verschieben sich im eigenen Bewusstsein.
Letztendlich bleibt alles, was du machst deine Entscheidung und darum kommt man nicht herum, denn auch wenn man nicht entscheidet, ist es eine Entscheidung.
An der Tatsache potentieller Nebenwirkungen von Arzneimitteln ändert sich nichts, ob mit oder ohne Unterschrift beim Arzt. Alles was im Beipackzettel als Nebenwirkungen aufgeführt wird, ist auch schon mal aufgetreten in den angegebenen Häufigkeiten. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass nicht angewendete Arzneimittel eine Nichtwirkung mit entsprechenden Folgen hat. In diesem Dilemma steckt man bei dieser Entscheidung.
Ich möchte jetzt mal eine Bresche für die Spezis schlagen, die sich unterschreiben lassen, dass sie "für Nebenwirkungen nicht haften".
Normalerweise haften für Nebenwirkungen die Hersteller, sofern sie im Rahmen der im Beipackzettel aufgeführten Einnahmehinweise passieren. Werden Arzneimittel offtopic - also auch anders eingesetzt, haftet der Hersteller nicht mehr, denn dies geschieht im Ermessen des Arztes, der sich damit rechtlich angreifbar macht. Das dürfte auch mit ein Grund sein, dass sich viele Ärzte weigern eine Borreliosetherapie im Rahmen der ILADS durchzuführen.
Wir sollten froh und dankbar sein, dass es überhaupt Ärzte gibt, die sich auf diese Therapien einlassen. Eine umfassende Aufklärung des Patienten gerade bei offtopic-Behandlung ist unabdingbar. Das eine Aufklärung erfolgt ist, kann man dann eben am Besten schriftlich mit Unterschrift nachweisen. So wie bei jedem Eingriff im Krankenhaus auch.
Das hat dann auch nichts damit zu tun, dass der Arzt dann automatisch aus jeglicher Haftung raus ist, er hängt im Zweifelsfall, wenn es zu Prozessen kommen sollte immer mit drin - manch einer ist daran auch schon materiell gescheitert.
Wie auch immer sollte man dem Arzt, von dem man sich behandeln lässt auch vertrauen. Das Vertrauen richtet sich bei mir daran, ob er sich mit den Behandlungsbesonderheiten auskennt und ob er mir auf Grund seiner Erfahrungen zu einer Behandlung eher zu oder abrät.
In beiden Fällen kann man sich auch im Zweifelsfall eine Zweitmeinung einholen. (Auch wenn das in der Praxis schwierig ist). Wie immer man sich dann entscheidet, sollte man aber dann auch hinter seiner Entscheidung stehen können.
Liebe Grüße Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)