17.07.2013, 21:28
Waldmann, ich würde versuchen, was Schriftliches darüber mitzuschicken, wo drin steht, dass Borreliose-Infektionen immer behandlungsbedürftig sind. Schau doch mal auf der Homepage des hier immer auch als Gutachter genannten Borreliose-Arztes im Rheinland.
Was soll das überhaupt: Es geht hier nicht um die BEHANDLUNG, sondern um die Anerkennung als Berufskrankheit. Und, wenn man Borreliose bei der Berufsausübung bekommen hat, ist sie anzuerkennen. Egal, ob sie nun behandelt wird/wurde oder nicht - oder ob dieser feine Sachbearbeiter bei der BG meint, sie sei nicht behandlungsbedürftig.
Du musst trotzdem damit rechnen, dass auch dein Widerspruch abgewiesen wird; das war nicht nur bei mir auch so und scheint Methode zu haben.
Nach diesem Bescheid kannst du dann klagen.
Leider gibt es keinen anderen Weg; ich habe ihn ja auch hinter mir.
LG, Helena
Was soll das überhaupt: Es geht hier nicht um die BEHANDLUNG, sondern um die Anerkennung als Berufskrankheit. Und, wenn man Borreliose bei der Berufsausübung bekommen hat, ist sie anzuerkennen. Egal, ob sie nun behandelt wird/wurde oder nicht - oder ob dieser feine Sachbearbeiter bei der BG meint, sie sei nicht behandlungsbedürftig.
Du musst trotzdem damit rechnen, dass auch dein Widerspruch abgewiesen wird; das war nicht nur bei mir auch so und scheint Methode zu haben.
Nach diesem Bescheid kannst du dann klagen.
Leider gibt es keinen anderen Weg; ich habe ihn ja auch hinter mir.
LG, Helena
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.