Danke für eure zahlreichen Antworten.
In dem Link steht:
"wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist". Ich bin aber nicht krankgeschrieben. Ich wurde noch nie auf Borreliose krankgeschrieben. Ich schlepp mich auch mit meinem Schwindel zur Arbeit. Habe ich dann dennoch Anspruch? Es geht mir ja auch schon ein bisschen besser. Aber so drei Wochen Ruhe wären schon sehr sehr schön.
Vielleicht kann ich Reha auf meinen Schwindel und meine Ohren beantragen?!
Ich mache mich nun noch mal etwas schlau... vielleicht klappt es ja.
LG Helleri
In dem Link steht:
"wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist". Ich bin aber nicht krankgeschrieben. Ich wurde noch nie auf Borreliose krankgeschrieben. Ich schlepp mich auch mit meinem Schwindel zur Arbeit. Habe ich dann dennoch Anspruch? Es geht mir ja auch schon ein bisschen besser. Aber so drei Wochen Ruhe wären schon sehr sehr schön.
Vielleicht kann ich Reha auf meinen Schwindel und meine Ohren beantragen?!
Ich mache mich nun noch mal etwas schlau... vielleicht klappt es ja.
LG Helleri

