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Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit
#1

Ich habe mich entschlossen, mein Atelier aufzugeben.
Das klingt einfach, ist es aber nicht, denn ich habe in den Jahren vor meiner Erkrankung (2008) hohe Ausbildungskosten steuerlich als Verlust geltend gemacht. Ich hatte ja sehr große Pläne...Sad
Seitdem arbeite ich zwar (mit sehr kleinem Gewinn), aber ich merke nun, dass ich überfordert bin. Wenn ich nun einfach so aufhöre, muss ich sehr viel Steuern nachzahlen, denn das Finanzamt hat immer den Vorbehalt der Liebhaberei aufrechterhalten.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit eines solchen Situation?
Wie muss ein Attest sein, dass es anerkannt wird?

Danke für Eure Antworten!


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Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von stüberin - 15.08.2013, 10:35
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Nala - 15.08.2013, 19:33
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Helena - 15.08.2013, 20:58
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von stüberin - 17.08.2013, 18:26
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Amrei - 20.08.2013, 08:31
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Oolong - 15.08.2013, 21:23
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Extremcouching - 16.08.2013, 07:04
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von Helena - 17.08.2013, 20:44
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit - von stüberin - 18.08.2013, 19:01

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