(15.08.2013, 20:58)Helena schrieb: stüberin, überlege doch mal ob es nicht besser ist, vorerst mal den Betrieb nur stillzulegen. Das kann man wegen Krankheit machen. Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt und/oder dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne des SGB hast du einen Freibetrag bei einer Betriebsaufgabe.
LG. Helena
Hallo stüberin.,
dem möchte ich mich anschließen.
Du weißt ja gar nicht, ob es dir nicht doch nochmal besser geht.
Wenn du allerdings nicht unbedingt arbeiten mußt, dann "genieße" eben deinen Vorruhestand; mache ich auch, soweit es beschwerdemäßig möglich ist.
Ich denke, inzwischen sieht nicht mehr jeder die Borreliose als "eingebildete" Krankheit an.
Alles Gute und liebe Grüße
Amrei
Mitglied bei: www.onlyme-aktion.org
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aber aufgehört haben zu leben. ( Mark Twain )
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