27.08.2013, 16:33
mein Gott...
haben die sich eine Arbeit gemacht, um die Klage abzuweisen, nicht zu fassen..
Die Chronologie ( Zeckenstich-Erkrankung) ist in diesem Falle ziemlich unübersehbar, aber die Symptome, die als gerichtsverwertbar angesehen werden sind sehr eng gefasst. Danke RKI!
Was ich nicht verstehe, dort steht in der Begründung des Pro Gutachters (Abschnitt27):
"Im Übrigen gehe er angesichts der persistierenden Symptome beim Kläger nicht von einer bestehenden chronischen Lyme-Erkrankung im Sinne einer weiter wirkenden Erregerpersistenz, sondern von einer Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand aus. Dies erkläre auch die anhaltenden Beschwerden und objektiv nachweisbaren Krankheitssymptome ..."
Das ist doch ein richtiges Eigentor, oder hab ich da was falsch verstanden?
Damit sind viele von uns in einem Zustand der "Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand"
Im übrigen kann ich es niemandem verdenken, wenn er diese Urteilsbegründung nicht komplett liest. Das ist fast nicht zu leisten und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
Allerdings wird einigen von uns gar nichts anders übrig bleiben, als sich auch im Amtsdeutsch mit dieser Erkrankung zu befassen. Die Gegenseite macht sich auf alle Fälle große Mühe sowenig positive Urteile wie möglich zu zulassen.
haben die sich eine Arbeit gemacht, um die Klage abzuweisen, nicht zu fassen..
Die Chronologie ( Zeckenstich-Erkrankung) ist in diesem Falle ziemlich unübersehbar, aber die Symptome, die als gerichtsverwertbar angesehen werden sind sehr eng gefasst. Danke RKI!
Was ich nicht verstehe, dort steht in der Begründung des Pro Gutachters (Abschnitt27):
"Im Übrigen gehe er angesichts der persistierenden Symptome beim Kläger nicht von einer bestehenden chronischen Lyme-Erkrankung im Sinne einer weiter wirkenden Erregerpersistenz, sondern von einer Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand aus. Dies erkläre auch die anhaltenden Beschwerden und objektiv nachweisbaren Krankheitssymptome ..."
Das ist doch ein richtiges Eigentor, oder hab ich da was falsch verstanden?
Damit sind viele von uns in einem Zustand der "Ausheilung dieser Erkrankung mit Defektzustand"
Im übrigen kann ich es niemandem verdenken, wenn er diese Urteilsbegründung nicht komplett liest. Das ist fast nicht zu leisten und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.
Allerdings wird einigen von uns gar nichts anders übrig bleiben, als sich auch im Amtsdeutsch mit dieser Erkrankung zu befassen. Die Gegenseite macht sich auf alle Fälle große Mühe sowenig positive Urteile wie möglich zu zulassen.