Hallo Kropi,
schau Dir mal den Anhang an. Was aus einem gesicherten Ablauf mit gesicherten Diagnosen bei den "beratenden Ärzten und Gutachtern" der DRV aus einer diagnostizierten gesicherten chronischen Borreliose gemacht wird.
Seit Jungendl. stabile Skoliose, bis der Muskelabbau durch die Borreliose kam
2009 bis 2011 florider Infekt des Kniegelenkes - pathologisch gesichert - mit darauf folgender Instabilität, Belastungsminderung, chronische Lymearthritis mit beginnender Arthrose (Knochenumbauprozesse im Röntgen) - Radikulitis
- wäre keine Funktionsbeeinträchtigung
2011 chronische Immunschwäche mit ständigen Infekten, Abwehrschwächesyndrom, chronischer Sinusitis u.s.w - wäre keine Funktionsbeeinträchtigung
2011 Belastungsabhängige beginnende Arthrose anderes Kniegelenk, Muskelabbau in den Oberschenkel, BWS und Bauchmuskulatur, ständig verspannte Schultermuskulatur mit dürftiger Ausbildung
2012 Polyneuropathie mit Ausfällen der Sehnenreflexe an Armen und Beinen - allgemein schwach auslösbar , mit Krampfanfällen in den Händen und Beinen und Sensibilitätsausfällen an Händen und Füssen....
-wäre auch keine Funktionsbeeinträchtigung
chronisches Erschöpfungssyndrom mit Schlafstörungen u.s.w.
Das alles wäre ein diffuses Krankheitsbild ohne feststellbare Erkrankung ....
und glauben auch, das Richter das so kaufen.
Übrigens wurde in einem Zivilverfahren bereits gutachterlich bestätigt, das die Folgen typisch für eine chronische Borreliose sind und auch eine Borreliose vorliegt - man staune von einem chirugischen Gutachter
Es ist zwar schwierig, aber wir führen die Gerichtsverfahren (drei im Moment ) zeitgleich, hat den Vorteil, das man die Gutachten weiter verwenden kann.
LG Rosa
Kleiner Nachtrag zum Anhang, der gleiche medizinische Dienst der Rentenversicherung hatte eine beantragte Reha zunächst mit der Begründung abgelehnt, das eine Borreliose nicht in einer Reha behandelt werden kann und einer fachärztlichen ambulanten Weiterbehandlung bedarf. Da lachst Dich kränker
schau Dir mal den Anhang an. Was aus einem gesicherten Ablauf mit gesicherten Diagnosen bei den "beratenden Ärzten und Gutachtern" der DRV aus einer diagnostizierten gesicherten chronischen Borreliose gemacht wird.
Seit Jungendl. stabile Skoliose, bis der Muskelabbau durch die Borreliose kam
2009 bis 2011 florider Infekt des Kniegelenkes - pathologisch gesichert - mit darauf folgender Instabilität, Belastungsminderung, chronische Lymearthritis mit beginnender Arthrose (Knochenumbauprozesse im Röntgen) - Radikulitis
- wäre keine Funktionsbeeinträchtigung
2011 chronische Immunschwäche mit ständigen Infekten, Abwehrschwächesyndrom, chronischer Sinusitis u.s.w - wäre keine Funktionsbeeinträchtigung
2011 Belastungsabhängige beginnende Arthrose anderes Kniegelenk, Muskelabbau in den Oberschenkel, BWS und Bauchmuskulatur, ständig verspannte Schultermuskulatur mit dürftiger Ausbildung
2012 Polyneuropathie mit Ausfällen der Sehnenreflexe an Armen und Beinen - allgemein schwach auslösbar , mit Krampfanfällen in den Händen und Beinen und Sensibilitätsausfällen an Händen und Füssen....
-wäre auch keine Funktionsbeeinträchtigung
chronisches Erschöpfungssyndrom mit Schlafstörungen u.s.w.
Das alles wäre ein diffuses Krankheitsbild ohne feststellbare Erkrankung ....
und glauben auch, das Richter das so kaufen.
Übrigens wurde in einem Zivilverfahren bereits gutachterlich bestätigt, das die Folgen typisch für eine chronische Borreliose sind und auch eine Borreliose vorliegt - man staune von einem chirugischen Gutachter
Es ist zwar schwierig, aber wir führen die Gerichtsverfahren (drei im Moment ) zeitgleich, hat den Vorteil, das man die Gutachten weiter verwenden kann.
LG Rosa
Kleiner Nachtrag zum Anhang, der gleiche medizinische Dienst der Rentenversicherung hatte eine beantragte Reha zunächst mit der Begründung abgelehnt, das eine Borreliose nicht in einer Reha behandelt werden kann und einer fachärztlichen ambulanten Weiterbehandlung bedarf. Da lachst Dich kränker