Wie wir ja schon mehrfach berichtet haben, führen wir mehrere rechtliche Verfahren.
Gegen die DRV, die behauptet es läge ein diffuses Krankheitsbild ohne ursächliche Erkrankung vor, die Arzthaftung bei der ein nicht operativ versorgbarer Gelenkerguss trotzdem operiert wurde (Arthritis) und gegen die private Unfall die behauptet das die Borreliose nicht abgestritten wird - die eingetretenen Folgen hätten aber nichts mit Borreliose zu tun haben und da ist doch noch der Wegeunfall.
Bei der BG wird nunmehr die Borreliose mit Kniegelenkentzündung (Arthritis) und PNP als unfallunabhändgige Vorerkrankung geführt.
Nun bin ich echt gespannt wie das weiter geht, denn die Borreliose würde bei mir nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings wird es dort wohl gutachterlich bestätigt werden, da ich keine anderen Vorerkrankungen habe und sonst zu viel auf dem Wegeunfall fallen würde.
Das wiederum wird den anderen im Bunde nicht schmecken....
Wenns nicht so traurig wäre, dann könnte man lachen
Gegen die DRV, die behauptet es läge ein diffuses Krankheitsbild ohne ursächliche Erkrankung vor, die Arzthaftung bei der ein nicht operativ versorgbarer Gelenkerguss trotzdem operiert wurde (Arthritis) und gegen die private Unfall die behauptet das die Borreliose nicht abgestritten wird - die eingetretenen Folgen hätten aber nichts mit Borreliose zu tun haben und da ist doch noch der Wegeunfall.
Bei der BG wird nunmehr die Borreliose mit Kniegelenkentzündung (Arthritis) und PNP als unfallunabhändgige Vorerkrankung geführt.
Nun bin ich echt gespannt wie das weiter geht, denn die Borreliose würde bei mir nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings wird es dort wohl gutachterlich bestätigt werden, da ich keine anderen Vorerkrankungen habe und sonst zu viel auf dem Wegeunfall fallen würde.
Das wiederum wird den anderen im Bunde nicht schmecken....
Wenns nicht so traurig wäre, dann könnte man lachen