21.10.2013, 11:57
(22.09.2013, 22:23)Kropi schrieb: Hallo Rosa!
Wie gesagt, ich wühle mich gerade durch das Forum. Zur privaten Unfallversicherung: Ich habe die sehr interessante Erfahrung gemacht, dass ich zu einem Gutachter bestellt wurde und dieser mir - oh Wunder! - meine Borreliose bestätigt hat. Und dann hat die Versicherung das von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten begutachten lassen und rate, was dabei heraus gekommen ist: Ich habe keine Borreliose! Das ist doll, oder?
Tja, da muss ich eben klagen...
LGK
Ein zwei Tipps noch von mir, wurde Dir von der privaten Unfall bestätigt, das Sie es nicht abstreiten, das Du an Borreliose erkrankt bist? Wenn ja, dann können die es im Gerichtsverfahren nicht mehr abstreiten. Gehe nicht auf chronische Borreliose, sondern auf chronische Folgen (Gewebeschädigungen) denn chronische Borreliose kann man nicht beweisen und Du hast ja schon ein Gutachten, das Borreliose bestätigt.
Das Gegenteil hat die Gesellschaft zu beweisen und nicht Du. Wenn Du Antikörper und als typisch geltende klinische Symptome (vielleicht auch Wanderröte, Arthritis u.s.w.) hast oder hattest, dann siehts schlecht für die Gesellschaft aus.
LG Rosa