23.10.2013, 12:05
Aus der juristischen Sicht halte ich es für außerordentlich schwierig, einen Arzt wegen einer unzureichenden oder fehlerhaften Diagnose bzw Behandlung in Regreß zu nehmen, wenn die Diagnose so schwierig abzugrenzen ist wie zB bei Borreliose vs MS und wenn für ein und dieselbe Krankheit - Borreliose - 4 verschiedene Leitlinien (Burrascano eingerechnet) existieren, die sich zum Teil diametral widersprechen.
Zum Thema AB Dosierung gab Dr. Müller kürzlich in seinem Vortrag zu bedenken, dass jedes Mittel bei jedem Patienten unterschiedlich wirkt, und selbst eine Dosierung nach Körpergewicht die Konstitution und die Besonderheiten des Patienten nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Empfehlung ist eben immer nur das.
Das hat vermutlich jeder durch, der die passende Dosierung von Samento und Banderol für sich testet, der eine bekommt einen mörderischen Herx, wenn er mehr als jeweils 4 Tropfen am Tag nimmt, der andere nimmt 60 und kommt gut klar, beim Dritten bringt es gar nichts.
So können Dosierungsempfehlungen für den konkreten Patienten total falsch sein und der Arzt, der sich darauf zurückzieht, hat objektiv einen Fehler gemacht. Aber dieser Fehler kann ihm nicht zur Last gelegt werden, weil er nicht gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat.
Bei einer chronischen Erkrankung, bei der vier widersprüchliche Leitlinien existieren, da muß man auch erst mal darüber nachdenken, was denn hier die Regeln der ärztlichen Kunst sind.
Wenn ein Arzt sich sein persönliches System erarbeitet hat, mit dem er gute Erfolge erzielt hat, angelehnt an irgendeine Lehre, dann dürfte er sich allemal im Rahmen des nicht Angreifbaren bewegen.
Leider ist der Arzt hier an seine Grenzen zurückgeworfen und auf das, was schon Hippokrates lehrt: ein guter Arzt ist der, dessen Behandlung im besten Falle hilft und im schlechtesten nicht schadet.
Zum Thema AB Dosierung gab Dr. Müller kürzlich in seinem Vortrag zu bedenken, dass jedes Mittel bei jedem Patienten unterschiedlich wirkt, und selbst eine Dosierung nach Körpergewicht die Konstitution und die Besonderheiten des Patienten nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Empfehlung ist eben immer nur das.
Das hat vermutlich jeder durch, der die passende Dosierung von Samento und Banderol für sich testet, der eine bekommt einen mörderischen Herx, wenn er mehr als jeweils 4 Tropfen am Tag nimmt, der andere nimmt 60 und kommt gut klar, beim Dritten bringt es gar nichts.
So können Dosierungsempfehlungen für den konkreten Patienten total falsch sein und der Arzt, der sich darauf zurückzieht, hat objektiv einen Fehler gemacht. Aber dieser Fehler kann ihm nicht zur Last gelegt werden, weil er nicht gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat.
Bei einer chronischen Erkrankung, bei der vier widersprüchliche Leitlinien existieren, da muß man auch erst mal darüber nachdenken, was denn hier die Regeln der ärztlichen Kunst sind.
Wenn ein Arzt sich sein persönliches System erarbeitet hat, mit dem er gute Erfolge erzielt hat, angelehnt an irgendeine Lehre, dann dürfte er sich allemal im Rahmen des nicht Angreifbaren bewegen.
Leider ist der Arzt hier an seine Grenzen zurückgeworfen und auf das, was schon Hippokrates lehrt: ein guter Arzt ist der, dessen Behandlung im besten Falle hilft und im schlechtesten nicht schadet.