26.11.2013, 17:09
Ich habe da keine rechtlichen Bedenken.
Bei der Bewertung des Gutachtens wird es nachher mE darauf ankommen, wie der SV begründet, wenn er bestimmte Beschwerden nicht der Borre zuordnet. Du bist an dem Punkt beweisbelastet. Aber wenn der SV feststellt, dass die Beschwerden da sind, ist es der erste Schritt.
Wenn er sagt: Symptom x kommt nicht von der Borre, dann muß er a. begründen, warum nicht, und b. erklären, woher es denn dann kommt.
Ist dies unbefriedigend, kann man nachfragen und den SV nachbegründen lassen.
Wichtig ist weiterhin, dass der SV beim 'Klopftermin', also dem auf das Gutachten folgenden Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend ist, um dieses zu erläutern. Denn seine Ausführungen sind oft klarer, wenn er in der Erörterung sieht, was nicht verstanden wird und warum. Gerade falls es so aussieht, als würde es evtl gegen euch laufen, ist das oft der Anker, der die ganze Sache nochmal drehen kann.
Was mir im Moment nicht so schmeckt an dem BB, ist, dass hier nicht näher definiert ist, was das für ein SV sein soll. Auch da könnt ihr ggf. noch steuern, indem ihr dem Gericht eine Anregung gebt. Fachgebiet - evtl auch ein Name.
Viel Glück - und viel Geduld
Bei der Bewertung des Gutachtens wird es nachher mE darauf ankommen, wie der SV begründet, wenn er bestimmte Beschwerden nicht der Borre zuordnet. Du bist an dem Punkt beweisbelastet. Aber wenn der SV feststellt, dass die Beschwerden da sind, ist es der erste Schritt.
Wenn er sagt: Symptom x kommt nicht von der Borre, dann muß er a. begründen, warum nicht, und b. erklären, woher es denn dann kommt.
Ist dies unbefriedigend, kann man nachfragen und den SV nachbegründen lassen.
Wichtig ist weiterhin, dass der SV beim 'Klopftermin', also dem auf das Gutachten folgenden Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend ist, um dieses zu erläutern. Denn seine Ausführungen sind oft klarer, wenn er in der Erörterung sieht, was nicht verstanden wird und warum. Gerade falls es so aussieht, als würde es evtl gegen euch laufen, ist das oft der Anker, der die ganze Sache nochmal drehen kann.
Was mir im Moment nicht so schmeckt an dem BB, ist, dass hier nicht näher definiert ist, was das für ein SV sein soll. Auch da könnt ihr ggf. noch steuern, indem ihr dem Gericht eine Anregung gebt. Fachgebiet - evtl auch ein Name.
Viel Glück - und viel Geduld
Liebe Grüße
Amaz0ne
Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....