26.11.2013, 23:01
Du verstehst es immer noch nicht und wirst es auch nie verstehen.
Da kannst Du noch so viel Gerichtsurteile zitieren, wenn man nicht den Inhalt versteht.
So ist es und so wird es bleiben.
Nur so als kleinen Denkanstoß: es gibt Unfallversicherungen, da ist es auf Deutsch gesagt scheiß egal, wann der "Zeckenstich" war.
Mitlerweile gelten die AUB 2008 und jede Gesellschaft darf ihre Bedingungen frei gestalten, weiterhin ist zwischenzeitlich ein "verschärftes VVG" in Kraft getreten.
Dazu kommen noch zivilrechtliche Grundlagen der Prozessführung.
Das wars jetzt für mich in dem Zusammenhang, seid mir nicht böse aber auch ich werde mich jetzt mehr zurück ziehen. Ich habe versucht einen Weg aufzuzeigen, wie man berechtigte Ansprüche durch setzen kann.
Rosa´s Mann.
Das mußt Du sicher nicht jemanden zitieren, der seit 16 Jahren mit Schadenregulierungen im Unfallbereich zu tun hat.
Da kannst Du noch so viel Gerichtsurteile zitieren, wenn man nicht den Inhalt versteht.
So ist es und so wird es bleiben.
Nur so als kleinen Denkanstoß: es gibt Unfallversicherungen, da ist es auf Deutsch gesagt scheiß egal, wann der "Zeckenstich" war.
Mitlerweile gelten die AUB 2008 und jede Gesellschaft darf ihre Bedingungen frei gestalten, weiterhin ist zwischenzeitlich ein "verschärftes VVG" in Kraft getreten.
Dazu kommen noch zivilrechtliche Grundlagen der Prozessführung.
Das wars jetzt für mich in dem Zusammenhang, seid mir nicht böse aber auch ich werde mich jetzt mehr zurück ziehen. Ich habe versucht einen Weg aufzuzeigen, wie man berechtigte Ansprüche durch setzen kann.
Rosa´s Mann.
Zitat:Bei Ansprüchen aus der Unfallversicherung müssen juristische Bedingungen erfüllt werden.
Gemäß der AUB liegt ein Unfall vor, wenn das Unfallereignis (Zeckenstich) zu einer Gesundheitsschädigung geführt hat.
Für diese „haftungsbegründende Kausalität“ muss ein Strengbeweis, gem. §286 ZPO, erbracht werden.
Das Gericht muss von dem Zeckenstich, zwar nicht mit unumstößliche Gewissheit, aber mit einem für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit überzeugt werden, der ohne sie völlig auszuschließen den Zweifeln Schweigen gebietet.
Das mußt Du sicher nicht jemanden zitieren, der seit 16 Jahren mit Schadenregulierungen im Unfallbereich zu tun hat.