26.11.2013, 23:24
Die Frage ist immer, welche AUB für den jeweiligen Versicherungsvertrag gelten.
Im übrigen gibt es bereits einen Beweisbeschluß, der zeigt schon recht deutlich, dass das Gericht mit der Frage des Unfallereignisses an sich kein Problem hat. Hier geht es doch nur noch um den Invaliditätsgrad, und der hängt nur noch davon ab, welche der gesundheitlichen Probleme der Gutachter (und damit das Gericht) als kausal durch die Borreliose verursacht ansieht.
Gute Vorarbeit, die da geleistet worden ist, um diesen BB überhaupt erst einmal zu bekommen.
Ich würde schon gern wissen, wie das weitergeht.
Insbesondere möchte ich mal wissen, ob die Versicherung hier ein Berufungsverfahren riskiert, was ja eine obergerichtliche Entscheidung bedeuten würde.
Im übrigen gibt es bereits einen Beweisbeschluß, der zeigt schon recht deutlich, dass das Gericht mit der Frage des Unfallereignisses an sich kein Problem hat. Hier geht es doch nur noch um den Invaliditätsgrad, und der hängt nur noch davon ab, welche der gesundheitlichen Probleme der Gutachter (und damit das Gericht) als kausal durch die Borreliose verursacht ansieht.
Gute Vorarbeit, die da geleistet worden ist, um diesen BB überhaupt erst einmal zu bekommen.
Ich würde schon gern wissen, wie das weitergeht.
Insbesondere möchte ich mal wissen, ob die Versicherung hier ein Berufungsverfahren riskiert, was ja eine obergerichtliche Entscheidung bedeuten würde.
Liebe Grüße
Amaz0ne
Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....