03.12.2013, 10:51
(02.12.2013, 23:39)Morbus Bahlsen schrieb: PKH Antrag ist längst gestellt beim zuständigen Sozialgericht nur lässt die Entscheidung hier auf sich warten :-/
Die Anwältin wartet nur auf das o.k. bzgl. PKH, denn dann habe ich eine.
Es gibt eine Beweisanordnung, also sieht der Richter Erfolgsaussichten. Ruf ihn an und bitte ihn, über die PKH zu entscheiden, weil du dich gern anwaltlich vertreten lassen willst, bevor die Instanz zu Ende ist. Normalerweise sind die doch ganz einsichtig.
Wenn du das tust, sprich ihn NICHT zusätzlich auf die Sache an, das macht ihn nervös, weil er sich nicht befangen machen will, weil er einseitig mit dir erörtert.
Die PKH dagegen kann er ohne weiteres mit dir erörtern.
Liebe Grüße
Amaz0ne
Wer die Flinte ins Korn wirft, sollte aufpassen, dass er dabei nicht ein blindes Huhn erschlägt.....