07.12.2013, 14:40
Unfallversicherung: Invaliditätsleistungen wegen Borreliose nach Zeckenbiss nur bei Nachweis einer Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen auf der Grundlage des aktuellen, wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisstandes.
Der (insbesondere auch labormedizinische) Nachweis einer (Teil-)Invalidität als Folge einer Borrelioseinfektion durch Zeckenbiss wird in der Regel nur schwierig zu führen sein.
http://www.honsell-rechtsanwaelte.de/de/...id/43.html
Der (insbesondere auch labormedizinische) Nachweis einer (Teil-)Invalidität als Folge einer Borrelioseinfektion durch Zeckenbiss wird in der Regel nur schwierig zu führen sein.
http://www.honsell-rechtsanwaelte.de/de/...id/43.html